KreativLand BW
Städte, Dörfer und Regionen im Ländlichen Raum unterscheiden sich voneinander, genauso wie sich die ansässigen Unternehmen und die Potenziale der Kultur- und Kreativwirtschaft unterscheiden. "One size fits all" stimmt hier nicht, das haben uns die Kreativschaffenden in den Dialogprozessen der Studie "KreativLand BW" klar gemacht. Eine andere Rückmeldung: Unterstützungsstrukturen in ländlichen Räumen benötigen eine langfristige Perspektive, es braucht Freiräume zum Experimentieren und eine individuelle Begleitung. Salopp gesagt: Ländliche Räume und kreative Unternehmen brauchen einen Evergreen statt eines One-Hit-Wonders.
Das gesammelte Feedback und die Erkenntnisse aus der Studie "KreativLand BW" finden nun beim Ideenwettbewerb "KreativLand BW gestalten!" in Form von Kriterien Berücksichtigung. Die eingereichten Ideen und Initiativen müssen daher die nachfolgenden Kriterien erfüllen.
Die Idee muss die lokale oder regionale Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützen. Zur Branche zählen erwerbswirtschaftlich orientierte Selbständige und Unternehmen aus den elf Teilmärkten Architektur, Musikwirtschaft, Darstellende Künste, Games/Software, Design, Buchmarkt, Rundfunk, Werbung, Presse, Film und Kunst. Die eingereichte Idee muss Kreative vor Ort aus mindestens zwei Teilmärkten positiv unterstützen.
Ihr wollt es genauer wissen und sucht mehr Informationen zur Branche? Auf unserer Plattform zur Kultur- und Kreativwirtschaft im Südwesten findet ihr weiterführende Informationen und Kennzahlen zur Branche und ihren Teilmärkten.
"KreativLand BW gestalten!" rückt die ländlichen Räume von Baden-Württemberg in den Fokus. Die Projektidee muss daher entweder im Ländlichen Raum stattfinden oder dort hineinwirken. Das sind Orte, die gemäß Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg im Ländlichen Raum im engeren Sinne oder im Verdichtungsbereich im Ländlichen Raum liegen.
Auch die in der Studie "KreativLand BW" als ländlich definierten 18 Landkreise gelten für den Ideenwettbewerb als Ländlicher Raum. Diese sind folgende Landkreise: Alb-Donau-Kreis, Biberach, Breisgau-Hochschwarzwald, Freudenstadt, Heidenheim, Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Ravensburg, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Tuttlingen, Waldshut, Zollernalbkreis.
Wenn der Projektort nicht im Ländlichen Raum liegt, aber in diesen hineinwirkt und das Projekt die Kultur- und Kreativwirtschaft im Ländlichen Raum erkennbar fördert, muss dies in der Bewerbung nachvollziehbar sein.
Möglich sind Einreichungen von Ideen und Initiativen aus den vier Kategorien, die auf den Handlungsempfehlungen aus der Studie "KreativLand BW" basieren:
Der Fokus des Ideenwettbewerbs liegt auf der Kultur- und Kreativwirtschaft in den ländlichen Räumen von Baden-Württemberg. Der Sitz der Bewerber*innen muss daher in Baden-Württemberg sein. Bewerben dürfen sich Unternehmer*innen der Kultur- und Kreativwirtschaft und anderer Wirtschaftsbranchen sowie Vertreter*innen der Verwaltung (z.B. Gemeinde, Landkreise) und Verbünde, Vereine und Initiativen.
"KreativLand BW gestalten!" sucht nachhaltige Projekte und Initiativen im ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Sinne. Darin involvierte Dienstleister*innen und Beteiligte (der Kultur- und Kreativwirtschaft) müssen fair bezahlt werden. Die Projekte und Initiativen sollen möglichst ressourcenschonend und ökologisch-nachhaltig umgesetzt werden, um den CO2-Abdruck zu reduzieren. Außerdem sollen die Einreichungen mittel- bis langfristige Ziele verfolgen, um eine sinnvolle Unterstützung der Branche zu ermöglichen. Und sie sollten die jeweiligen Bedarfe der Branche vor Ort berücksichtigen und deren Potenziale stärken.
Projektleiterin Unternehmensentwicklung
Unit Kultur- und Kreativwirtschaft
"KreativLand BW gestalten!" unterstützt den Aufbau und die Weiterentwicklung von kultur- und kreativwirtschaftlichen Ideen und Initiativen im Ländlichen Raum von Baden-Württemberg. Der Ideenwettbewerb wird von der MFG Baden-Württemberg getragen, basiert auf der Studie "KreativLand BW" und wird durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gefördert.