Teilnahmebedingungen für "KreativLand BW gestalten!"

Der Ideenwettbewerb "KreativLand BW gestalten!" will die Kultur- und Kreativwirtschaft in den ländlichen Räumen fördern. Damit das gelingt, greifen über zwei Jahre verschiedene Zahnräder ineinander. So werden Aufträge vergeben, Medien bespielt, Menschen zusammengebracht, Gelder ausgezahlt.

Die folgenden Bedingungen sollen zum Erreichen des Ziels beitragen und gleichzeitig einen guten Prozess für alle Beteiligten ermöglichen. Mit den Teilnahmebedingungen sollen zudem die Bewerber*innen wie auch die späteren Gewinner*innen den Ablauf, die Eckdaten, Rechte und Pflichten des Ideenwettbewerbs kennenlernen und so wissen, auf was sie sich einlassen.

Daher einmal tief durchatmen und dann das Kleingedruckte lesen!

Stephanie Hock
Stephanie Hock

Projektleiterin Unternehmensentwicklung

Unit Kultur- und Kreativwirtschaft

"KreativLand BW gestalten!" unterstützt den Aufbau und die Weiterentwicklung von kultur- und kreativwirtschaftlichen Ideen und Initiativen im Ländlichen Raum von Baden-Württemberg. Der Ideenwettbewerb wird von der MFG Baden-Württemberg getragen, basiert auf der Studie "KreativLand BW" und wird durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gefördert.

Gefördert durch