KreativLand BW
Der Ideenwettbewerb "KreativLand BW gestalten!" will die Kultur- und Kreativwirtschaft in den ländlichen Räumen fördern. Damit das gelingt, greifen über zwei Jahre verschiedene Zahnräder ineinander. So werden Aufträge vergeben, Medien bespielt, Menschen zusammengebracht, Gelder ausgezahlt.
Die folgenden Bedingungen sollen zum Erreichen des Ziels beitragen und gleichzeitig einen guten Prozess für alle Beteiligten ermöglichen. Mit den Teilnahmebedingungen sollen zudem die Bewerber*innen wie auch die späteren Gewinner*innen den Ablauf, die Eckdaten, Rechte und Pflichten des Ideenwettbewerbs kennenlernen und so wissen, auf was sie sich einlassen.
Daher einmal tief durchatmen und dann das Kleingedruckte lesen!
Der Wettbewerb „KreativLand BW gestalten!“ sucht Ideen und Initiativen, die die Branche der Kultur- und Kreativwirtschaft in den ländlichen Räumen von Baden-Württemberg stärken. Die eingereichten Ideen müssen folgende Kriterien erfüllen:
Bei KreativLand BW gestalten! können sich Unternehmer*innen der Kultur- und Kreativwirtschaft und anderer Wirtschaftsbranchen sowie Vertreter*innen der Verwaltung (z.B. Gemeinde, Landkreise) und Verbünde, Vereine und Initiativen bewerben.
Die Bewerber*innen müssen ihren Wohn-, Vereins- oder Verwaltungssitz bzw. bei gewerblichen Unternehmen ihren Firmensitz in Baden-Württemberg haben.
Sollte eines oder mehrere Mitglieder*innen des Projektteams den Erstwohnsitz nicht in Baden-Württemberg haben, so muss dies im Bewerbungsformular angegeben werden. Wenn sich der Firmen-, Vereins- bzw. Wohnsitz im Laufe der Projektlaufzeit ändert und künftig außerhalb von Baden-Württemberg liegt, so sind die Bewerber*innen verpflichtet, dies der MFG Baden-Württemberg mitzuteilen.
Die in der Jury von „KreativLand BW gestalten!“ vertretenen Unternehmen und Institutionen und deren Gesellschafter/ Geschäftsführer sind nicht teilnahmeberechtigt.
Bewerbungen sind nur online über das Bewerbungsformular einzureichen.
Bewerbungen können im Zeitraum 1. November 2024 bis zum 23. Februar 2025 eingereicht werden. Teilnahmeschluss für den Ideenwettbewerb ist Sonntag, 23. Februar 2025, 23:59 Uhr. Es gilt das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Bewerbungsformulars bei der MFG Baden-Württemberg.
Über die Auswahl der Gewinner*innen entscheidet eine Jury. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bis 31. März 2025 werden bis zu acht Ideen von einer Fachjury ausgewählt und alle Teilnehmer*innen per E-Mail oder telefonisch über die Entscheidung benachrichtigt.
Die Gewinner*innen erhalten jeweils ein Startgeld zur Finanzierung der eingereichten Idee, die kostenfreie Teilnahme an einem 15-monatigen Unterstützungsprogramm zur Fortentwicklung der Idee und Kommunikationsmaßnahmen zur besseren Sichtbarkeit des Projektes.
Das Startgeld beträgt jeweils bis zu 10.000,00 Euro. Die Summe wird in drei Teilen zu Beginn, zur Halbzeit sowie am Ende des Unterstützungsprogramms ausgezahlt. Die Auszahlung des zweiten und dritten Teils erfolgt nach Erreichung vereinbarter Meilensteine, die zwischen MFG Baden-Württemberg und Teilnehmer*innen festgelegt werden. Das Startgeld muss zweckgebunden für die (Teil)Realisierung des eingereichten Projektes bis 30. Juni 2026 verwendet werden. Mit dem Startgeld können Sach- und Personalkosten der Idee finanziert werden. Entsprechende Nachweise sind von den Projektverantwortlichen in einer Kostenübersicht zu dokumentieren und bis 31. Juli 2026 bei der MFG Baden-Württemberg einzureichen.
Der Gewinn ist nicht übertragbar.
Jeder der Gewinner*innen enthält eine Projektunterstützung in Form von individuellen Beratungen sowie kostenlosen Teilnahmen an Veranstaltungen und Expert*innen-Workshops mit allen Gewinner*innen. Das Unterstützungsprogramm beginnt im April 2025 und endet im Juni 2026.
Der vorläufige Zeitplan umfasst diese Termine (Änderungen vorbehalten):
Wann: | Was: |
März 2025 | Jury-Entscheidung, Unterzeichnung Annahmeerklärung, Auszahlung 1. Teil Startgeld |
April 2025 | Auftakt: |
Mai 2025 | Puls-Check: |
Juni – Aug 2025 | Je eine eintägige Einzelberatung pro Teilnehmer*in |
September 2025 | Zwischenstand: |
Oktober 2025 bis Januar 2026 | Je eine eintägige Einzelberatung pro Teilnehmer*in |
Oktober 2025 bis Januar 2026 | Auszahlung 2. Teil Startgeld (abhängig von Meilensteinen) |
Feb 2026 | Ganztägiger Workshop mit allen Teilnehmer*innen |
März bis Mai 2026 | Auszahlung 3. Teil Startgeld (abhängig von Meilensteinen) |
Mai 2026 | Öffentliche Abschlussveranstaltung |
Juni 2026 | Erstellung „Transfer-Tipps“ |
31. Juli 2026 | Abgabe Schlussberichte und Abrechnung der Projekte |
Die Teilnahme am Unterstützungsprogramm ist für die Projektteams verpflichtend. Sollten Gewinner*innen nicht am Unterstützungsprogramm teilnehmen, behält sich die MFG als Ausrichterin des Wettbewerbs vor, das Startgeld an das Projekt nicht auszuzahlen und zurückzufordern. Eine Umwandlung, ein Tausch einzelner Elemente und eine Auszahlung des Gegenwertes des Unterstützungsprogramms sind nicht möglich.
Für die Teilnahme an „KreativLand BW gestalten!“ müssen die Teilnehmer*innen nach der Auswahl als Gewinner*innen eine sogenannte verpflichtende Annahmeerklärung unterzeichnen, in der sie sich zur Teilnahme des Unterstützungsprogramm und der zweckbestimmten Verwendung des Startgeldes und Sachmittelbudgets verpflichten. Sollten Gewinner*innen die Annahmeerklärung nicht unterschreiben, sind sie von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen, es rückt automatisch ein*e andere*r Bewerber*in nach. Im Falle von angestellten Gewinner*innen (z.B. einer kommunalen Verwaltung) müssen die Vorgesetzten die Freistellung der Mitarbeiter*innen zur Teilnahme des Beratungsprogramms mit ihrer Unterschrift bestätigen.
Pro Idee stehen zudem bis zu 600 Euro Sachmittelbudget zur Verfügung, um Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- oder Raumkosten für die Beratungen, Veranstaltungen und Workshops zu finanzieren. Abgerechnet wird dabei nach Aufwand und eingereichten Rechnungen. Entsprechende Nachweise sind von den Teilnehmer*innen zu dokumentieren und bis 31. Juli 2026 bei der MFG Baden-Württemberg einzureichen.
Die Gewinner*innen sind verpflichtet, am Ende des Begleitprogramms bis 31. Juli 2026 einen Abschlussbericht einzureichen, der den Verlauf, Status, Erlerntes und Ausblick des Projektes sowie die Verwendung der Mittel dokumentiert, evaluiert und nachweist.
Urheber- und Nutzungsrechte
Die Bewerber*innen erklären, dass sie sämtliche Rechte an den eingereichten Konzepten/ Anträgen/Unterlagen besitzen und die MFG und weitere an dem Projekt beteiligte Dienstleister und Partner insofern von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten hergeleitet werden.
Mit der Einreichung der Bewerbung erkennen die Teilnehmer*innen die Teilnahmebedingungen des Ideenwettbewerbs als verbindlich an und erteilen ihr Einverständnis, dass ihr eingereichtes Ideenkonzept einschließlich Bild- und Textmaterial des/der Bewerber*in (ggf. zu diesem Zweck bearbeitet und/oder mit anderen Werken/Text- und/oder Bildmaterialien verbunden) im Falle der Auswahl als Gewinner*in verwendet und von der MFG Baden-Württemberg und/oder dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg genutzt, insbesondere in allen Medien veröffentlicht werden darf. Hierfür wird vorrangig das im Bewerbungsformular gekennzeichnete und von den Bewerber*innen eingereichte Text- und Bildmaterial genutzt. Weiteres Text- und/oder Bildmaterial über das Projekt wird vorab mit den Teilnehmer*innen abgestimmt. Die Nutzungs-/Urheber_/(Leistungs-)Schutzrechte etc. der entwickelten Projekte verbleiben im Übrigen bei den Bewerber*innen bzw. den Schöpfern/Berechtigten.
De-minimis-Verordnung
Bei diesem Wettbewerb mit Preisgeld handelt es sich um eine staatliche Beihilfe. Die Zuerkennung des Zuschusses in Form des Preisgeldes und weiterer Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen der „De-minimis“-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, EU-ABl. L 2023/2831 vom 15. Dezember 2023). Nach der „De-minimis“-Verordnung ist es zulässig, einem Selbständigen oder Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren einen Höchstbetrag von 300.000 Euro brutto beihilfenfrei zuzuwenden. Das heißt: Zur Berechtigung am Wettbewerb und Preisgeld darf das Unternehmen oder der/die Selbständige zum Zeitpunkt der Ideenauswahl in den vergangenen drei Jahren nicht mehr als 300.000 Euro brutto an De-minimis-Beihilfen erhalten haben.
Unmittelbar nach Auswahl der Gewinner*innen im März 2025 ist daher eine entsprechende Erklärung mittels des dafür von der MFG bereitgestellten Formulars abzugeben. Der Subventionswert des Wettbewerbs beträgt ca. 19.000,00 Euro pro Idee. Auswahl und Gewinn stehen unter dem Vorbehalt der beanstandungsfrei erfolgten Prüfung der De-minimis-Erklärung und der sonstigen rechtlichen Voraussetzungen für De-minimis-Subventionen durch die MFG. Sollten die Gewinner*innen die De-minimis-Voraussetzungen nicht erfüllen und z.B. innerhalb eines Zeitraums der vorangegangenen drei Jahre einen Höchstbetrag von 300.000 Euro brutto für De-minimis-Beihilfen überschritten haben oder die De-minimis-Erklärung nicht binnen 2 Wochen nach Mitteilung und Versand der Erklärung ausgefüllt an die MFG zurückgesandt haben, behält sich die MFG vor, den Gewinn abzuerkennen.
Die De-minimis-Verordnung gilt für Unternehmen und Selbständige. Sie betrifft nicht Antragsteller*innen der öffentlichen Verwaltung. Antragsteller*innen von öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen (z. B. Museen, Vereine der Breitenkultur, Film-Festivals und sonstige Akteure aus der Kultur) sind von der Regelung ebenfalls ausgeschlossen, wenn sich die Einrichtungen ausweislich einer Prognose-Bescheinigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, Verwaltungsleiters oder Geschäftsführers für das laufende Jahr maximal in Höhe von 50 % aus Besucher- bzw. Benutzerentgelten oder durch andere kommerzielle Mittel finanzieren.
Datenverarbeitung
Die Teilnehmenden bzw. zeichnungsberechtigten Vertreter*innen erklären sich mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zur Durchführung des Wettbewerbs einverstanden. Zudem bestätigen sie, dass sie das Einverständnis aller weiteren Personen eingeholt haben, von denen sie personenbezogene Daten angeben. Alle Daten werden entsprechend der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen behandelt.
Alle an der Auswahl der Gewinner*innen beteiligten Projektmitarbeitenden, Dienstleister*innen und die Mitglieder der Jury unterzeichnen eine Vertraulichkeitserklärung, in der sie sich verpflichten, die im Rahmen des Wettbewerbs verlangten vertraulichen Informationen nur für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs zu verwenden, diese vertraulich zu behandeln und sie insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen.
Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder im Rahmen des Wettbewerbs bekannt werden bzw. die nachweislich unabhängig erarbeitet oder von Dritten rechtmäßig erlangt worden sind.
Sonstiges
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die MFG Baden-Württemberg das Recht vor, Teilnehmer*innen von dem Wettbewerb auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer*innen, die sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen.
Die MFG Baden-Württemberg behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht sie insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
Die MFG Baden-Württemberg haftet als Trägerin des Wettbewerbs nur für Schäden, welche von ihr oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. In gleichem Umfang haftet die MFG Baden-Württemberg und/oder seine Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden, die durch die Teilnahme an dem Programm am Computer, an anderer Ausrüstung oder Software der Teilnehmer*innen oder einer anderen Person entstehen. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtigen Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
Änderungen bleiben vorbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stand: Oktober 2024
Projektleiterin Unternehmensentwicklung
Unit Kultur- und Kreativwirtschaft
"KreativLand BW gestalten!" unterstützt den Aufbau und die Weiterentwicklung von kultur- und kreativwirtschaftlichen Ideen und Initiativen im Ländlichen Raum von Baden-Württemberg. Der Ideenwettbewerb wird von der MFG Baden-Württemberg getragen, basiert auf der Studie "KreativLand BW" und wird durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gefördert.